Der Vorstand des Heimatvereins Davensberg hatte aus Anlaß des 25-jährigen Bestehens des Heimatvereins im Jahre 1995 beschlossen, daß keine große Jubelfeier veranstaltet werden sollte. Statt dessen sollte eine Denkmalzusammenstellung geschaffen werden, die an die für Davensberg einmalige geschichtliche Situation der Gründung der Pfarrkirche St. Anna erinnern soll.
In Form eines Denkmalensembles, bestehend aus einem Marmor-Mosaik mit der Abbildung der St. Anna-Kirche und einer Figur des genehmigenden Papstes mit der Genehmigungsurkunde in Händen, schuf dann der Aachener Künstler Andreas Dilthey ein gelungenes Werk.
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Die Denkmalzusammenstellung soll einen für Davensberg geschichtlich einmaligen Vorgang aus den Jahren 1490-1510 klar und deutlich dokumentieren: "Balthasar von Büren (1458-1518) und seine Gemahlin, die Edle Frau von Wickede, bitten den Papst um Erlaubnis zum Bau einer Kapelle in Davensberg. Der damals amtierende Papst Innozenz VIII (1432-1492) erfüllt mit der Urkunde vom 26. August 1490 diesen Wunsch. Weibischof Hinricus Schadehet weiht am 13. Januar 1510 die St. Anna-Kapelle zusammen mit dem Friedhof und der Glocke, errichtet vom Stifterpaar von Büren (1510)."
Dargestellt werden sollen ausschließlich die historischen Zusammenhänge, die den Bau der kulturhistorisch einzigartigen Burgkapelle ermöglichten. Dieser Zusammenhang ist der die Urkunde überreichende Papst, aber auch die eng damit verbundene Abbildung der alten St. Anna-Burgkapelle mit den Wappen der von Büren und des Papstes im Bodenmosaik.
Figur des genehmigenden Papstes |
Marmor-Intarsienarbeit mit der Abbildung der historischen St. Anna-Kapelle |
Keineswegs ist diesem Papst als Würdigung für seine Amtsführung ein Denkmal gesetzt worden. Es ist sicherlich geschichtliche Tatsache, daß dieser Papst Fehlverhalten gezeigt hat. Es ist aber ebenso geschichtliche Tatsache, daß dieser Papst - und kein anderer - den Neubau der Davensberger St. Anna-Kirche genehmigt hat. Papst Innozenz VIII. begünstigte den Hexenwahn in Deutschland in unheilvoller Weise mit einer Bulle von 1484. Er war allerdings nicht derjenige, der die Hexenprozeßordnung erlassen hat: Dies geschah erst 48 Jahre später im Jahre 1532 und zwar durch Kaiser Karl V. Erst nach dieser Hexenprozeßordnung fanden dann in Deutschland 101 Jahre nach dem Tod des Papstes Innozenz VIII. von 1593 bis 1657 Prozesse gegen "Hexen und Zauberer" statt. Auch auf der Burg Davensberg, die Gefängnis- und Gerichtsstätte des Gogerichtes zu Werne war, fanden zahlreiche Hexenprozesse statt.
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