Geologisch gesehen liegt die
Davert inmitten einer von drei großen Flachsenken im Kernmünsterland. Das Gebiet dieser
"Flachsenke Davert" ist bei weitem nicht identisch mit dem eigentlichen
Waldgebiet der Davert: Die Flachsenke reicht von Alverskirchen im Osten, über Handorf und
Münster im Norden bis nach Senden im Westen und Ascheberg im Süden. Die topographische
Ausdehnung der Davert ist viel enger gefaßt. Die Grenzen der Davert liegen danach bei
Wittlerbaum im Norden, Rinkerode im Osten, im Westen Ottmarsbocholt und die Venne, und im
Süden Davensberg, das "Tor zur Davert".
Der Emmerbach durchfließt dieses abgesteckte Gebiet der Davert von Südosten nach
Nordwesten. Bei der Teilung der Davert 1841 wies das Gebiet eine Fläche von ca. 3.530 ha
auf, wovon ca. 2.118 ha als Holzbestand gekennzeichnet wurden. In der Davert herrschen
sandige, moorige und Kreidemergelböden vor. Und weit verbreitet sind auch gute Waldböden
mit sehr hohem Feuchtigkeitsgehalt.
Unwirtliches Siedlungsgebiet
Die Unwirtlichkeit der ursprünglichen Davert haben eine frühe Besiedlung des
Gebietes nicht zugelassen. Erst in der frühen Neuzeit sind Siedlungsansätze
festzustellen. Von einer urgeschichtlichen Besiedelung zeugen nur ganz wenige Einzelfunde.
Im Inneren der Davert wurde bisher kein einziger Fund gemacht. Ein Rechteckbeil aus
Feuerstein aus der Megalithkultur der jüngeren Steinzeit wurde 1933 auf einem Feld einige
Hundert Meter nördlich von Davensberg gefunden.
Erstmals erscheint der Name "Davert" in einer Urkunde vom Jahre 1176, wobei aber
nicht sicher ist, ob tatsächlich das Waldgebiet der heutigen Davert gemeint ist. Erst
rund 100 Jahre später erscheint der Begriff gesichert im Heberegister der Abtei Werden.
Der Name Davensberg ist 1256 urkundlich belegt. Die Silbe "-berg" ist dabei als
Burg zu verstehen: Davensberg bedeutet also die in der Davert gelegene Burg, womit
sicherlich die von den Herren von Meinhövel um 1250 erbaute Burganlage gemeint ist. |

Die Teufelseiche, der wohl
älteste Baum der Davert |
Viele Grundherren
Als älteste Grundherren der Davert treten neben dem Domkapitel zu Münster und
der Abtei Werden auch die Stifte Freckenhorst und Cappenberg sowie die Abtei Liesborn auf.
Der Freckenhorster Besitz geht dabei bis in das 11. Jahrhundert zurück: Urkundlich
erwähnt wird "Steinhorst", später einer der größten Grundeigentümer der
Davert, als "Freckenhorster Eigen". Als älteste weltliche Grundherren werden
die Herren von Meinhövel im 13. Jahrhundert angesehen. Deren Rechtsnachfolger werden die
Herren von Büren im 14. Jahrhundert.
Orte meist in größerem Abstand
Die siedlungsfeindliche Davert bildete zusammen mit dem Venner Moor nahezu einen
natürlichen Riegel in der Landschaft. Durch dieses Gebiet führte keine alte Fernstraße.
Selbst im Urmesstischblatt von 1841 ist nur ein einziger größerer Hof eingetragen und
alle Ortschaften finden sich in einigen Kilometern Abstand zu den Grenzen der Davert. Nur
Davensberg bildet hier die Ausnahme: Im Schutz der Burg konnte sich hier, direkt an der
Grenze der Davert, eine kleine Siedlung entwickeln.
Streit um Jagd- und Forstrechte
In den ältesten erhaltenen Urkunden wird die Davert als Wildforst oder Wildbann
bezeichnet. Schon 1322 scheint danach Berthold von Büren der Inhaber der Jagd- und
Forstrechte gewesen zu sein. Über den Umfang dieser Rechte gab es in den folgenden
Jahrhunderten immer wieder erbitterten Streit. In einem Prozess im Jahre 1600 wird
festgestellt, daß die Inhaber des Hauses Davensberg "Erb-Wildbahn-Herren" sind
und auch die Forstgerichtsbarkeit besitzen.
Strenge Holzwirtschaft
Die wirtschaftliche Nutzung der Davert erstreckte sich anfangs nur auf die Holzwirtschaft.
Nur am Rande der Davert hatten vereinzelt Kötter gesiedelt, die Schweinemast betrieben.
Die Schweine durften aber nicht vor dem 1. Mai in die Davert getrieben werden. Der
Getreideanbau war nur in geringem Maße möglich, da es kaum anbaufähige Flächen gab.
Das Eichenholz wurde für den Haus- und Schiffsbau verkauft. Die Grundherren hatten
Forstaufseher eingestellt, die für eine gut funktionierende Forstaufsicht sorgten.
Niemand durfte an beliebiger Stelle Holz schlagen, niemals wurden ganze Flächen planlos
abgeholzt. Nur von der Herrschaft freigegebene Stämme durften überhaupt gefällt werden
und Holzfrevel wurde streng bestraft. Die Ausübung der Jagd stand nur dem Haus Davensberg
zu, so dass sie wirtschaftlich unbedeutend war. Vereinzelt kam es in der Davert noch zum
Torfstich, ab der Mitte des 18. Jahrhunderts finden sich auch einige Ziegelbrennereien.
Vielzahl an Davert-Berechtigten
Die Jagd- und Weiderechte zersplitterten schnell und bei der Feststellung dieser
Rechte im Jahre 1769 meldeten schon 238 Parteien Rechte an. Nach der Davert-Teilung im
Jahre 1841 traten zahlreiche Grundherren in der Davert auf, u.a. von Plettenberg, von
Galen, von Droste-Vischering, von Elverfeld gen. von Beverfoerde-Werries, von Droste zu
Senden und von Fürstenberg zu Herdringen. Wann sie welche Rechte in der Davert hatten,
lässt sich heute kaum noch feststellen.
Teilung der Davert
Der Beginn der Teilung der Davert lässt sich bis ins Jahr 1812 zurückverfolgen.
Bei einer ersten Zusammenkunft der Davert-Interessenten waren 59 Parteien erschienen, die
einen Ausschuss von 5 Deputierten wählten. Ein "Geometer" wurde beauftragt, er
sollte die Davert vermessen. Er stellte kurze Zeit später fest, dass der größte Teil
der Davert aus Waldung, Moor und Heide besteht, außerdem seien "viele Stellen sehr
niedrig" und stünden "größtenteils immer unter Wasser" - die Davert war
nach wie vor ein unwirtliches Gebiet.
In den nachfolgenden Jahren blieben die Bemühungen um eine Teilung immer wieder stecken,
Kriegswirren und Rechtsstreitigkeiten waren meist die Gründe. Erst 1830 wurden die
Vermessungsarbeiten abgeschlossen, doch es sollte noch einmal weitere 11 Jahre dauern, bis
die "Teilung" tatsächlich durchgeführt wurde: Am 31. Dezember 1841
unterzeichneten die Interessenten, und die Königliche Generalkommission in Münster
bestätigte den Davertrezess. Jeder Anteilsberechtigte erhielt entsprechend dem Umfang
seiner Rechte Grundstücke in der Davert zu eigen. Wege, Wasserläufe und Sandgruben
blieben allerdings Gemeinschaftseigentum.
Davert-Genossenschaft und -Kommissar
Die Davert-Interessenten schlossen sich 1848 in einer Gemeinschaft zusammen, die
später "Davert-Genossenschaft" genannt wurde, obwohl sie niemals eine
Vereinigung nach dem späteren Genossenschaftsrecht war. Die von den Davert-Interessenten
gewählten Deputierten wählten wiederum einen "Davert-Kommissar", dessen
Hauptaufgabe in der Verwaltung und der Vertretung der Genossenschaft lag. Die Besetzung
des Davert-Kommissars selbst löste im Verlauf der Jahrzehnte viel Zank und Streit unter
den Interessenten aus. Letztlich wurde 1956 die Gemeinde Ascheberg mit der
verantwortlichen Verwaltung aller Anteile der fünf Gemeinden an der Davert betraut. Bis
zur Auflösung der Davert-Genossenschaft war der Ascheberger Gemeindedirektor gleichzeitig
auch der "Davert-Kommissar", dies war zuletzt der Gemeindedirektor Bernhard
Rothers.
Wegearbeiten und Entwässerung
Durch die Neuordnung der Davert wurde es erforderlich, Wege zu begradigen,
instandzusetzen oder neue Wege zu bauen. Sämtliche Wege standen seit der Teilung
jedermann zur Verfügung und für die Unterhaltung mussten alle gemeinsam aufkommen. Auch
Wassergräben mußten reguliert und Brücken gebaut werden. Die Entwässerungsgräben
waren von den Anliegern in Ordnung zu halten. Als wichtigste Aufgabe hatte die
Genossenschaft die Instandhaltung und den Ausbau des Wegenetzes und der Wasserläufe. In
die Zeit nach 1841 fällt auch ein Großteil der Trockenlegung der Davert, der viele
Feuchtwiesen und Sumpfgebiete zum Opfer fielen.
Langwieriger Auflösungsprozess
Nach dem II. Weltkrieg übernahmen die an die Davert angrenzenden Gemeinden immer
mehr die Aufgaben der Davertgenossenschaft. Bereits 1952 wurde daher erstmals über eine
Auflösung diskutiert. In einem sehr langwierigen rechtlichen Verfahren wurde dann die
Auflösung betrieben: Erst im Oktober 1968 verfügte der Regierungspräsident die
Auflösung der Genossenschaft zum 1. Januar 1969.
Im "Nordrhein-Westfalen-Programm 1975" wurde die Davert dann als
Naherholungsgebiet für die Bevölkerung Münsters und des Ruhrgebiets ausgewiesen. Doch
die Bedeutung der Davert ist nicht nur regional zu sehen: Als wertvolle Waldlandschaft von
europaweiter Bedeutung wird jetzt das "Naturschutzgebiet Davert"
geschaffen. |